Klettervereinigung Lokomotive 1951

Startseite

Wir über uns
     Klubordnung
      Geschichte
      Archiv

Jahrespläne

Fahrtenberichte

Aktuelles

Mitteilungsbrett

Interna

Kontakt

Impressum



    
  
Klubordnung


Der Klub führt den Namen Klettervereinigung Lokomotive 1951 (KVL51)

1. Die KVL51 ist eine lose Verbindung von Personen, die am Bergsport in all seinen Varianten interessiert ist. Der Klub ist seit 1991 im Sächsischen Bergsteigerbund (SBB) organisiert, der eine Sektion des Deutschen Alpenvereines (DAV) bildet.

2. Die Mitglieder der KVL51 treten für die Bewahrung und den Schutz des traditionellen  sächsischen Kletterstils ein.

3. Die Mitglieder sind angehalten, die monatlichen Klubabende zu besuchen und an den Klubkletterfahrten teilzunehmen.

4. Neues Mitglied der KVL51 wird jemand, wenn die Aufnahme von einem Mitglied beantragt wurde und der Aufnahme die einfache Mehrheit der jeweils anwesenden Mitglieder zur Jahresversammlung oder einer anderen Mitgliederversammlung zustimmt.

5. Die Mitglieder legen zur Jahresversammlung im November fest, wer die anfallenden Aufgaben im kommenden Jahr übernimmt, und zwar für:

- die Leitung des jeweils monatlichen Klubabends und Organisation der 
  monatlichen
 Klubfahrt
-
die Organisation des Sommerfestes

Für
einen Zeitraum von 3 Jahren werden die Zuständigkeiten festgelegt für: Protokoll, Kassierung, Ehrungen, Jahresplan und die Funktion des KVL-Ansprechpartners nach außen.

6. Senioren, die seit vielen Jahren aktiv am Klubleben teilgenommen haben und/oder sich im Klettersport verdient gemacht haben, können mit vollendetem 80. Lebensjahr als Ehrenmitglieder ernannt werden.

7. Der Klub finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich auf der Jahresversammlung festgelegt. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zahlen 50% des Beitrages.
Kinder
bis 14 Jahre und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Gäste und Ehrenmitglieder werden um eine Spende gebeten. 
Für unvorhergesehene
Sonderausgaben kann im Bedarfsfall ebenfalls zur Spende aufgerufen werden.

8.
Die Beiträge sind innerhalb des laufenden Jahres zu entrichten.

9. Mitglieder, die über ein Jahr unbegründet nicht an den Klubabenden und Kletterfahrten teilgenommen und den Beitrag nicht bezahlt haben, können von der Mitgliederliste gestrichen werden.

10. Die eingenommenen Mittel werden für die Organisation des Klublebens genutzt. Der Schatzmeister legt auf der Jahresversammlung einen Kassenbericht vor.

12.
Das Forum der KVL51 ist die Website: http://www.kvl51.de

13.
Änderungen der Klubordnung werden durch die einfache Mehrheit (51 %) aller zur Jahreshauptversammlung anwesenden Klubmitglieder angenommen.

Dresden,
am 02. 12. 2022